- eheerfahren
- ehe|er|fah|ren <Adj.>: mindestens schon einmal verheiratet gewesen und aus dieser Erfahrung heraus bereit für eine neue Ehe: eine -e Frau; Da sucht der Akademiker die Akademikerin. Beide e., mit Anhang und dem festen Willen, neu anzufangen (Zivildienst 10, 1986, 12).
Universal-Lexikon. 2012.